- Sie sind ein Unternehmen, welches gemäß §5 TKG gewerblich-öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich-öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt und bei der BNetzA registriert ist.
- Unterzeichnung eines „Non-Disclosure Agreements“ (NDA).
- Zusendung eines aktuellen HRA.